Reich: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 15. Oktober 2016, 17:56 Uhr

Unter einem Reich versteht man die politische Körperschaft einer Bevölkerungsgruppe, die über

  • Rechtsordnung,
  • Heerverband und
  • Territorium

verfügt, sofern die politischen Entscheidungsträger dieser Bevölkerungsgruppe selbstständig über Krieg und Frieden entscheiden können. Ein Reich kann Bestandteil eines anderen Reiches sein. So ist z. B. Emendons Reich ein Bestandteil des Hochfürstentums Trigardon.

Siehe auch: Liste von Ämtern, Titeln und politischen Institutionen