Markgraf: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 15. Oktober 2016, 17:54 Uhr

Markgraf/Markgräfin:

Ein Markgraf ist ein Graf mit nominalem Vorrang über einen anderen Graf. Der Titel wird in Trigardon nicht mehr verwendet.

Der Ehegatte einer Markgräfin ist damit nicht zugleich auch Markgraf, die Ehegattin eines Markgrafs nicht automatisch Markgräfin. Dazu wäre die Willenserklärung weiterer politischer Entscheidungsträger nötig.

In anderen Ländern wird Markgraf auch als Fürstentitel verwendet und beinhaltet Grundherrschaft mit vererbbaren Rechten.

Siehe auch: Liste von Ämtern, Titeln und politischen Institutionen