Kastellan: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 15. Oktober 2016, 17:53 Uhr

Kastellan/Kastellanin:

Militärischer Befehlshaber einer Festungsanlage eines Grafen oder Fürsten. Übt Stellvertretend für diesen auch die Grundherrenrechte über zur Burg gehörende Liegenschaften aus, falls vorhanden. Der Befehlshaber einer Festungsanlage eines anderen Grundherren hat die gleichen Funktionen, üblicherweise nennt man ihn aber Burgvogt.

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