Kastellan: Unterschied zwischen den Versionen

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Militärischer Befehlshaber einer Festungsanlage eines [[Graf]]en oder [[Fürst]]en. Übt Stellvertretend für diesen auch die [[Grundherr]]enrechte über zur Burg gehörende Liegenschaften aus, falls vorhanden. Der Befehlshaber einer Festungsanlage eines anderen Grundherren hat die gleichen Funktionen, üblicherweise nennt man ihn aber [[Vogt|Burgvogt]].
  
 
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Siehe auch: [[Liste von Ämtern, Titeln und politischen Institutionen]]

Version vom 3. Juli 2016, 17:36 Uhr

Kastellan/Kastellanin:

Militärischer Befehlshaber einer Festungsanlage eines Grafen oder Fürsten. Übt Stellvertretend für diesen auch die Grundherrenrechte über zur Burg gehörende Liegenschaften aus, falls vorhanden. Der Befehlshaber einer Festungsanlage eines anderen Grundherren hat die gleichen Funktionen, üblicherweise nennt man ihn aber Burgvogt.

Siehe auch: Liste von Ämtern, Titeln und politischen Institutionen