Kanzler: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 15. Oktober 2016, 17:52 Uhr

Kanzler/Kanzlerin

Schreiber, die Urkunden aufgrund ihres Ranges und guten Rufes beglaubigen können, nennt man Kanzler. Üblicherweise handelt es sich dabei um Priester. Sie werden auch namentlich auf von ihnen beglaubigten Urkunden erwähnt. Jede Kanzlei beherbergt mindestens einen Kanzler.

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