Kanzlei: Unterschied zwischen den Versionen

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Unter einer Kanzlei versteht man den mit dem Erstellen und Archivieren von Urkunden betrauten Personenkreis eines [[Graf|gräflichen Richters]] oder höheren Herrschaftsträgers. Eine Kanzlei führt auch briefliche Korrespondenz im Auftrag ihres Herrn, führt unter Umständen Buch über Teile seiner Geschäfte und legt manchmal sogar historische Aufzeichnungen an. Eine Kanzlei beherbergt immer einen oder mehrere [[Kanzler]].
 
Unter einer Kanzlei versteht man den mit dem Erstellen und Archivieren von Urkunden betrauten Personenkreis eines [[Graf|gräflichen Richters]] oder höheren Herrschaftsträgers. Eine Kanzlei führt auch briefliche Korrespondenz im Auftrag ihres Herrn, führt unter Umständen Buch über Teile seiner Geschäfte und legt manchmal sogar historische Aufzeichnungen an. Eine Kanzlei beherbergt immer einen oder mehrere [[Kanzler]].
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Siehe auch: [[Liste von Ämtern, Titeln und politischen Institutionen]]

Version vom 3. Juli 2016, 17:02 Uhr

Unter einer Kanzlei versteht man den mit dem Erstellen und Archivieren von Urkunden betrauten Personenkreis eines gräflichen Richters oder höheren Herrschaftsträgers. Eine Kanzlei führt auch briefliche Korrespondenz im Auftrag ihres Herrn, führt unter Umständen Buch über Teile seiner Geschäfte und legt manchmal sogar historische Aufzeichnungen an. Eine Kanzlei beherbergt immer einen oder mehrere Kanzler.

Siehe auch: Liste von Ämtern, Titeln und politischen Institutionen