Statthalter: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 15. Oktober 2016, 16:59 Uhr

Statthalter/Statthalterin:

Stellvertretender Verwalter des Fürsten für eine neue Reichsprovinz, deren juristische Verfassung noch nicht ganz festgelegt ist. Statthalter üben in ihren Provinzen in der Regel die gräfliche Gerichtsbarkeit und die Funktionen des Marschalls aus.

Siehe auch: Liste von Ämtern, Titeln und politischen Institutionen