Thing (Flutland)

Aus Trigardon
Version vom 4. Juli 2016, 10:39 Uhr von RiaRetterspitz (Diskussion | Beiträge)

(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Zum Thingablauf sollte man Folgendes wissen:

Der Thinggeber ist jene Ystyarson, jener Kriegsherr oder Schamane, der ihn einberuft. Jeder Stammeskrieger darf dem Thing beiwohnen. Nur der Thinggeber und der Schlichter dürfen Außenstehende zum Thing laden, denen stimmrecht vergeben werden darf. Als erstes wird ein Schamane zum Schlichter benannt. Dieser ist berechtigt z.B. störende Stammeskrieger vom Thing zu verweisen. Jede Ystyarson, jeder Schamane und der oberste Kriegsherr sind berechtigt Ruhe zu gebieten und zu unterbrechen, indem sie das Horn verlangen. Das Horn ist das Zeichen des Redeberechtigten; jeder andere schweigt, während das Horn gefüllt ist. Es wird weitergegeben wenn der Vortrag des Redenden beendet ist. Wenn das Horn keinen Inhalt mehr enthält, ist die Runde offen für freie Diskussionen, was mit dem auf-den-Kopf-stellen des Horns angezeigt wird. Jederzeit kann es von jedem Teilnehmer wieder gefüllt werden. Üblicherweise steht der Sprechende. Jede Ystyarson, jeder Schamane und der oberste Kriegsherr haben das Recht jede Entscheidung des Things außer Kraft zu setzen, um stammesschädigende Entscheidungen zu unterbinden, sowie zu Gunsten der Mehrheit Einstimmigkeit zu verlangen, wenn diese nicht vorliegt. Jede Entscheidung benötigt Einstimmigkeit! Der Thing ist beendet, wenn der, der ihn einberufen hat, seine Abstimmung durchgeführt hat und keine weiteren Themen zur Diskussion stehen.

Siehe auch: Liste von Ämtern, Titeln und politischen Institutionen