Freiherr

Aus Trigardon
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Freiherr/Freifrau:

Vasall eines Fürsten oder Grafen, der von Diesem mit besonderen Vorrechten ausgestattet wurde. Diese Vorrechte können von Freiherr zu Freiherr unterschiedlich sein und müssen nicht unbedingt etwas mit Grundherrschaft zu tun haben.

Üblicherweise ist der Freiherr nur seinem Fürsten verpflichtet und nicht zugleich auch Vasall eines Grafen oder Barons.

Der Ehegatte einer Freifrau ist damit nicht zugleich auch Freiherr, die Ehegattin eines Freiherrn nicht automatisch Freifrau.

In anderen Landen wird der Freiherrentitel zuweilen auch synonym zum Baronentitel verwendet. In Trigardon ist das nicht so.

Siehe auch: Liste von Ämtern, Titeln und politischen Institutionen