Bruderschaft des Heiligen Danason

Aus Trigardon
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"Für Licht und Feuer, bis wir alle fallen!"

Die Bruderschaft des Heiligen Danason ist der größte bewaffnete religiöse Orden der trigardonischen Glaubensgemeinschaften. Er ist Danason, einem alten Volkshelden und Heiligen sowie den Göttern Riasion und Riamodan aus dem trigardonischen Pantheon gewidmet. In diesem Orden dienen gleichermaßen Knappen und Ritter von Stand und Adel als auch gleichwertig Priester, Priesterinnen und Cirkater (der höchste Stand im bewaffneten Klerus, hat entfernte Ähnlichkeiten mit den Paladinen mancher Fantasy-Settings). Die Begründer des Ordens sind der inzwischen verstorbene Graf von Arbon, Ardor anh Rhack II., sowie Emendon anh Erlenfels, Ardors Nachfolger und neuer Hochfürst von Trigardon.

Der Orden des heiligen Danason bezieht sich neben der heiligen Schrift auch auf eine Sammlung von Schriften, welche von Danason selbst erzählen und von Emendon aufgrund eines Wunderereignisses wiederenddeckt und aus der Vergessenen Sprache übersetzt wurden. OT sind diese Schriften jedoch nicht bzw. nur in kleinen Auszügen vorhanden, so dass damit den Spielern des Ordens bewußt kreativer Freiraum gegeben werden sollte.

Diese Methode Schriftstücke oder Begebenheiten IT einzuführen und sie dann aber bewußt schwammig und unkonkret zu belassen ist eine typische Eigenheit des trigardonischen Hintergrundes, da es in Trigardon schon immer gerne gesehen war, wenn sich Plots und neue Entwicklungen nicht nur aus den Ideen eines einzelnen zentralen "Masterminds" entwickeln, sondern jeder Spieler den Hintergrund mit gestalten und verändern kann.


Die Danasonische Ordensregel

Die Regeln von dem frommen Leben:

1: Die Gemeinschaft der Brüder und Schwestern und der Novizenschaft wird zumindest eine tägliche Mahlzeit gemeinsam verbringen, währenddessen einer Lesung der Heiligen, frommen oder gelehrsamen Schriften zu lauschen ist. Und auf Reisen gilt diese Regel eben so wie hinter den Mauern des Klosters und allein wer bar der Gemeinschaft ist, soll auf Lesung und gemeinsames Mahl verzichten.

2: So wie es geschrieben steht im Großen Gleichnis des Timor, so sagen die Götter: danke mir bevor du speist, denn die Gunst ist mit den Dankenden und nicht mit den Fordernden. All so möge die Gemeinschaft es halten und alle im Kreise der Gemeinschaft ebenso. Und all so wird demütig der Hunger gestillt, ohne überflüssige Schwatzhaftigkeit und nicht im Stehen, es sei denn Wehr oder Wunde verlangen so. Und auch nicht im Liegen, sofern nicht Wehr oder Wunde dies verlangen.

3: Nur Tiere essen allein, der Mensch dagegen speist in Würde und Gesellschaft, so oft er Gesellschaft finden kann, die seine Würde nicht befleckt.

4: Weil es nur eine Richtung in der Zeit gibt, nur eine Richtung des Sonnenlaufes und nur eine Richtung von der Geburt zum Tode, so soll jeder Trank allein mit dem Lauf der Sonne kreisen.

5: Körper und Geist ruhen im Schlafe, während die Seele den Göttern lauscht. So soll sich um des ordentlichen Träumens redlich bemüht werden.

6: Um die Verführung wollüstiger Unzucht zu in den Schranken zu behalten, soll niemals unbekleidet geschlafen werden. Und die rechte Zeit zu schlafen ist des Nachts.

7: Unanständig ist das Fluchen, doch wenn es unvermeidlich ob der Schwäche der Menschen, dann soll es nicht unter offenem Himmel geschehen.

7 und 1: Die Schwatzhaftigkeit ist ein Unglück, jedes Wort soll darum auf seinen Nutzen hin geprüft werden.

9: Die Menschen sind von Geburt an gesegnet mit Kultur, die mannigfaltig Formen hat in diesen Tagen. So sie nicht die Gebote der Heiligen Schrift und des Propheten brechen, müssen die Formen gewahrt bleiben.

10: Die Farbe Riasions ist das Gold und die Farbe Riamodans ist das Rot. Diese Farben sind des Ordens, weil sie gemeinsam sind, so wie Tag und Nacht gemeinsam sind zur Dämmerung. Ohne diese Farben soll kein Bruder und keine Schwester jemals gehen oder stehen. Und das Ordenswappen ist, sobald einmal verliehen, stets zu tragen.

11: Beim Gebet soll eine Robe getragen werden, die den Leib gänzlich verhüllt, sofern nicht Wehr oder Wunde anderes verlangt.

12: Zur Erinnerung, dass über den Sterblichen stets Höheres ist, soll ein Jeder das Haupt bedeckt haben.

13: Im Felde und auf Reisen ist der Wappenrock zu tragen von allen Brüdern und Schwestern, sofern nicht die Wahl fällt auf die Robe.

14: Der Priester und der Akoluth trägt zum Zeichen des Standes stets die Maske mit dem Symbol der Gottheit offen auf dem Kleide. Wann sie im Gesicht zu tragen ist, richtet sich nach der Liturgie des Heiligen Konzils der Siebenfaltigkeit. Auch der Cirkater hat daher das Privileg, die Maske der Geistlichkeit zu tragen.


Die Regeln von den Göttergefälligen Gesetzen:

15: Alle Gebote der Heiligen Schrift und des Propheten sind Gesetze der Götter. Ihnen schulden die Sterblichen Unterwerfung und jenseits von ihnen gibt es keine Gerechtigkeit.

16: Allen weltlichen Gesetzen schulden die Brüder und Schwestern sowie die Novizenschaft Unterwerfung, solange sie im Einklang mit den Geboten der Götter stehen, denn sie sind gerecht und jeder Rechtsbruch ist feindlich und was feindlich ist soll dem Recht unterworfen werden, weil dem Recht alles unterworfen sein soll.

17: Jede Ordensregel ist Teil der Gebote des Propheten.

18: Die Meister des Ordens, als da sind der Hochmeister und der Eidmeister, werden von der Kapitelversammlung des Klosters des Heiligen Danason auf Lebenszeit gewählt. Den Meistern schuldet der Orden Gehorsam.

19: Die Meister sind die Richter des Ordens und alle Novizen und unmündigen Brüder und Schwestern stehen in ihrer Munt, die sie sich nur nach ihrem Willen mit anderen teilen.

20: Die Cirkater werden nach dem Willen der Götter durch das Wort der Meister gewählt und von einem Cirkater oder einem Priester in ihren Stand geweiht.

21: Die Priester werden nach dem Willen der Götter durch das Wort ihrer Hohepriester gewählt, von einem Priester in ihren Stand geweiht und nach dem Willen der Meister von einem Cirkater oder Priester in den Orden aufgenommen.

22: Wenn Brüder und Schwestern oder gar Novizen ohne einen Meister auf Reisen sind oder im Felde stehen, so bestimmen die Meister, welcher von ihnen die Verantwortung hat.

23: Sollten Gründe geschehen, nach denen der so benannte die Verantwortung nicht mehr tragen kann, so sollen alle anwesenden Brüder und Schwestern sich einen neuen Verantwortlichen wählen.

24: Kein Bruder und keine Schwester ist im Orden ohne Lehrer, deren Schüler sie sind.

25: Die Ordensregel soll alle Sieben Tage verlesen werden, im Kloster ebenso wie im Felde oder auf der Reise.

26: Jeder mündige Ordensbruder und jede mündige Ordensschwester dürfen Besitz erwerben.

27: Alle Novizen, unmündigen Brüder und Schwestern und Akoluthen besitzen nur, was ihr Vormunt ihnen gibt, so der Vormunt es auch von ihnen wieder nehmen kann und so sich ein Bruder oder eine Schwester die Munt mit einem anderen teilt, welcher nicht im Orden ist, der soll seine Munt nach kirchlichem Stande erheben und verteidigen über jede andere.

28: Alle Besitzgüter, die unter zweifelhaften Umständen in den Besitz von Brüdern oder Schwestern gelangen, so etwa, was man von Räubern und Dieben nahm, müssen so schnell wie möglich frommen Zwecken zugeführt werden.


Die Regeln von der Pflicht des Ordens:

29: Jeder Bruder und jede Schwester ist zu jedem Zeitpunkt bewaffnet, mindestens mit einer zwei Fuß langen Klinge. Und jeder Bruder und jede Schwester ist zu jedem Zeitpunkt bereit, zu kämpfen und zu sterben.

30: Jeder Bruder und jede Schwester üben sich täglich in den Disziplinen des Krieges.

31: Wenn ein Bruder oder eine Schwester die Waffe erhebt, erheben sogleich alle anderen anwesenden Brüder und Schwestern ihre Waffen, es sei denn, es handelt sich um eine Übung oder einen Zweikampf.

32: Geschossen wird nur auf der Jagd auf Tiere und Menschtiere.

33: Jedes Gefecht hat einen Befehlshaber, der für alle Brüder und Schwestern und für das erreichen des Ziels die Verantwortung trägt. Und wann immer zwei oder mehr Brüder oder Schwestern zusammenkommen, so wählen sie sich sogleich einen Befehlshaber.

34: Wann immer ein Bruder oder eine Schwester getötet haben, so müssen sie darauf laut hinweisen, dass es nach dem Willen der Götter geschehen ist und die gestorbene Seele im Kreislauf des Seins eine bessere Stelle erreicht hat, als sie zuvor hatte. Unterlassen sie dies, so sind sie für ihre Tat in keiner Weise vom Orden beschützt und müssen sich vor weltlichen Richtern verantworten.

35: Jeder Bruder und jede Schwester haben zu jedem Zeitpunkt die Pflicht, das Leben der Priester mit dem eigenen Leben zu schützen.

36: Jeder Bruder und jede Schwester ist verpflichtet, die Ehre der Priester mit ihrem Leben zu schützen und Beleidigungen gegen sie notfalls mit Waffen zu ahnden.

37: Mindestens zu jeder Stunde des Riason sollen die Brüder und Schwestern zu den Sieben beten. Mindestens einmal davon sollen sie in der Gemeinschaft beten. Sollte dies nicht gelingen, so soll die Gemeinschaft einmal am Tage und einmal in der Nacht beten. Und so soll auch handeln, wer die Gemeinschaft missen muss.

38: Die Gebete der Gemeinschaft und des Einzelnen richten sich nach der Liturgie des Heiligen Konzils der Siebenfaltigkeit.

39: Wann immer ein Bruder oder eine Schwester über die Götter, ihr Wesen und ihr Gesetz spricht, so darf er nur zwecks einer demütigen Frage und nur zu einer angemessenen Zeit in der Rede unterbrochen werden.

40: Und sonst darf allein die Forderung zum Dispute diese Rede über die Götter, ihr Wesen und ihr Gesetz unterbrechen. Dies geschieht, indem der entsprechende Bruder sich erhebt und diese Worte spricht, die den Disput verlangen: Durch mein Wort erhebe ich Einspruch an deinen soeben gesprochenen Worten und fordere einen Disput. An dieser Stelle hat der unterbrochene Bruder oder die unterbrochene Schwester, sofern sie einen höheren kirchlichen Stand hat als jener, welcher den Disput fordert, die Möglichkeit, Schweigen und Gehorsam zu verlangen. Ansonsten muss es zum Disput kommen und über die strittige Angelegenheit kann nicht mehr gesprochen werden, als bis der Disput beendet wurde.

41: Der Disput erfolgt alleine zwischen diesen Beiden und alle anderen der Gemeinschaft haben zu schweigen einzig bis auf den Richter, der nun für ihren Disput gewählt wird. Dieser darf nicht mit Argumenten in den Disput eingreifen, sondern kann nur verlangen, dass bestimmte Argumente weiter ausgeführt werden und es ist ihm erlaubt, Fragen zu stellen und er hat die Pflicht den Disput durch Richterspruch zu beenden, wenn keiner der Disputanten seinen Fehler einsieht. Sodann wird der Disput von jenem, der im Unrecht war, protokolliert und in den Kanon des Ordens aufgenommen.

42: Alle Priester des Ordens müssen ausgezeichnete Kenntnis über den gesamten Kanon haben. Sie dürfen in ihrem Streben nach Bildung nicht nachlassen. Und alle Cirkater müssen ausgezeichnete Kenntnis über die Heilige Schrift, die Schrift des Propheten und die Göttergefälligen Gesetze ganz Trigardons haben. Auch sollen sie sich bemühen, Kenntnis über die Gesetze fremder Länder zu erlangen. Und alle Brüder und Schwestern haben sich ausgezeichnete Kenntnis über die Schrift des Propheten und die Göttergefälligen Gesetze ganz Trigardons anzueignen, die ausgezeichnete Kenntnis der Heiligen Schrift wird bei allen Brüdern und Schwestern vorausgesetzt. Und alle Novizen haben sich ausgezeichnete Kenntnis der Heiligen Schrift anzueignen. Und alle Anwärter haben sich im Lesen und Schreiben zu schulen, am besten durch fleissige Abschrift der Heiligen Schrift.


Die Regeln von Sünde und Sühne:

43: Der Neid ist der Vater aller Sünden und er hat Lüge, Dummheit, Trägheit, Feigheit, Gnadenferne und die Königin der Sünden, die Vermessenheit gezeugt. Dies sind die schwersten Sünden. Das Heilmittel gegen jede Sünde ist die Gerechtigkeit. Und Sünde ist auch ein jeder Bruch der Ordensregel.

44: Und wer seinen Bruder oder seine Schwester bei einer schweren oder geringen Sünde erkennt, möge zuerst unter vier Augen ermahnen, ausser bei Verstößen gegen Regel 39, 40 und 41, die sofort öffentlich kundgetan werden sollen von jedem, der es Bemerkt.

45: Wer die Gemeinschaft des Ordens missen muss, der soll sich einen anderen Geistlichen der Sieben als Beichtvater suchen und sich dessen Wacht und Urteil unterwerfen bis zur Rückkehr in die Gemeinschaft. Und so ihm auch dieses nicht möglich ist, so soll er sich bei der Rückkehr in die Gemeinschaft jeder ihrer Fragen stellen.

46: So die Sünde gemeinsam erkannt und eingesehen, soll sich der Sünder selbst bestrafen und seinen helfenden Bruder oder seine helfende Schwester um die Angemessenheit der Bestrafung befragen.

47: Sollten aber die beiden uneins sein über die Natur der Sünde oder ihrer Heilung sein, so sollen sie einen Bruder oder eine Schwester von höherem kirchlichen Stand hinzuziehen. Ist der Sünder oder die Sünderin aber uneinsichtig, so soll die Angelegenheit vor den Meister oder, ihn vertretend, vor die Gemeinschaft gebracht werden. Und bleibt der Sünder oder die Sünderin uneinsichtig, so soll er aus der Mitte des Ordens verstoßen sein.

48: Versagt ein Bruder oder eine Schwester in der Pflicht, das Leben der Priester mit dem eigenen zu schützen, so soll er einen Meister um Gnade bitten. Versagt der Meister diese Gnade, so sollen sich die Versager das Leben nehmen.

49: Und wenn ein Befehlshaber in der Abwägung zwischen dem Wohl seiner Untergebenen und dem Erfüllen seines Auftrages versagt, so soll er dem Urteil des Meisters überlassen, ob er seines kirchlichen Standes noch würdig ist.


Schwur zum Circater der Bruderschaft des Heiligen Danason

Ich (der volle Name des Bruders oder der Schwester und seiner oder ihrer Mutter)

schwöre hiermit feierlich,

In der Stunde des unendlich Gerechten Riason,

Im Geiste des Heiligen Ischan

Und im Geiste des Heiligen Natan

Und im Geiste des Heiligen Danason

Mit den Sieben Großen und Herrlichen Göttern als Zeugen,

Dass ich Ihre,

Uns in Gnaden gegebene Göttliche Ordnung,

Bewahren und mehren

Und Ihre Priester schützen will,

Mit dem Wort und mit dem Schwert,

Und nötigenfalls mit dem Leben.

Das Wohl der Sieben Großen und Herrlichen Götter sei mein Bestreben,

Ihre Wünsche seien meine Taten.

Ich schwöre aufopferungsvolle und unverbrüchliche Treue,

Dem Hochmeister der Bruderschaft des Heiligen Danason,

Und dem Eidmeister der Bruderschaft des Heiligen Danason,

Sowie einem jeden meiner Brüder.

Erhebt einer von ihnen sein Wort,

So werde ich auch das Meine erheben

Zieht einer von ihnen sein Schwert,

Werde ich mit entblößtem Stahl an seiner Seite stehen.

Auch schwöre ich aufopferungsvolle und unverbrüchliche Treue

Den Hochfürsten Trigardons,

Seinen legitimen Vertretern,

Meinem weltlichen Lehnsherren,

Und den trigardonischen Stämmen.

Denn das Wohl ihrer Kinder liegt den Sieben Großen und Herrlichen Göttern am Herzen.

So schwöre ich in Sonnenlicht und Feuer

Bis wir alle fallen!!!