36/1/31 Proklamation wider dem Hochfürsten

Aus Trigardon
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Vor Den Sieben Großen Und Herrlichen Göttern und vor den Menschen der weiten Welt sei der brennende Zorn und die himmelhohe Klage der Höchfürstin Trigardons, Fürtsin Yddlands, Gräfin des Dunkelwaldes und Gräfin von Flutland, Marsiane Aribor Ystyarson Krul, bekannt gemacht. Das Haupt des Stammes von Yschan ruft zum Schutze der Gerechtigkeit nach dem Tribunal der Stämme und zürnt und klagt gegen den Hochfüsretn Trigardons, den Fürsten Okostrias und Grafen von Arbon Emendon anh Erlenfels.

So wie der Emporkömmling den todgeglaubten Edlen des Hauses anh Rhack Ihren rechtmäßigen Anspruch auf die Herrschaft über Arbon und Trigardon verweigert, suchte er durch Hinterlist und Tücke ebenfalls die Wurzeln des Hauses Krul zu verderben. Während der rechtmäßige Erbe des Hochfürstlichen Throns, geboren am VIII Sion der VIII Sinae 34 n.K. aus dem Schoße Marsiane Aribor Ystyarson Krul, kaum auf der Welt in der Folge eines feigen Mordanschlages mit seinem Leben rang, setzte Emendon anh Erlenfels einen seiner Bastarde als Erben der Hochfürstlichen Krone ein. Diese Ränke sind Machenschaften eines Verräters und Thronräubers!

Des Weiteren ergeht die Klage der Ketzerei, welcher sich Emendon anh Erlenfels als Eidmeister des Ordens des Heiligen Danason zum Feste der Freundschaft 35 n.K. in Flutland schuldig gemacht hat. Im Angesicht einer nahenden Bedrohung machte sich Genannter schuldig der Feigheit vor dem Feinde und brach mit seinem Schwur als Cirkater indem er die Ehrwürdige Schwester Tantra anh Dea, Priesterin der Riasina, schutzlos gegenüber dem Feinde ließ.

So spreche ich, Marsiane Aribor anh Krul, vor der Sieben Großen und Herrlichen Götter Gnaden Hochfürstin zu Trigardon, Fürstin von Yddland, Gräfin des Dunkelwaldes, Gräfin der Flutlande und Ystyarson aller Kinder des Yschan, im Namen des Heiligen Tribunals der Stämme folgendes Urteil: Ab dem heutigen Tage sei es dem Thronräuber, Verräter und Eidbrecher untersagt jedwede Trigardonische Privilegien zu genießen, denn er gilt nun als vogelfrei! Weiterhin soll kundgetan werden, dass ein jeder Trigardone, ob einfacher Bauer, Soldat oder Edeler, sich ebenfalls schuldig macht, sollten dem Verbrecher Schutz oder weitere Rechte zugestanden werden, die er durch seine schändlichen Taten verwirkt hat.

XXXI Sion der I Sinae 36 n.K.